Ab 1. Oktober 2024 können Elektrolyseure, große Wärmeerzeuger oder netzgekoppelte Speicher Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, der bisher bei Netzengpässen abgeregelt wurde. Der so genannte 13k-Mechanismus (§13k Energiewirtschaftsgesetz) soll in geeigneten Regionen die Aktivierung zuschaltbarer Lasten anreizen, erläutert das Beratungshaus Aurora Energy Research. So soll er einerseits das Netz entlasten und andererseits die Menge an Strom aus erneuerbaren Energien verringern, die wegen Netzengpässen abgeregelt werden muss.
Für Betreiber von flexiblen Verbrauchern, vor allem Elektrolyseuren,...
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