Sturmtief „Victoria“ hat für viele Windenergieanlagenbetreiber, die ihren Strom direkt vermarkten, eine massive Prämienreduktion mit sich gebracht. Am 16. Februar ist der einschlägige §51 Absatz 1 EEG an 23 von 24 Stunden zur Anwendung gekommen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor, dass Prämienzahlungen an Windanlagenbetreiber entfallen, wenn die Börsenstrompreise für einen längeren Zeitraum negativ sind. Konkret lautet der Gesetzestext: „Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion in mindestens sechs aufeinan...
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