1.648 Anträge auf Förderung kommunaler Wärmepläne

Symbolbild; Bildquelle: fefufoto / stock.adobe.com

1.648 Anträge auf Förderung kommunaler Wärmepläne sind laut Bundesregierung seit dem 1. November 2022 beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) eingegangen. Bis zum Beginn der Haushaltssperre am 15. November 2023 infolge des Karlsruher Urteils zu Schuldenbremse, Sondervermögen und Bundeshaushalt wurden davon 344 Anträge bewilligt und drei abgelehnt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion darlegt.

Sie listet darin die Anträge nach Bundesländern auf. 1.275 Anträge seien noch nicht abschließend geprüft worden, führt die Bundesregierung weiter aus. Neue Anträge auf Förderung könnten nicht mehr gestellt werden, da die Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Kommunalrichtlinie Ende 2023 ausgelaufen seien. Allerdings werde sie die erstmalige Erstellung von kommunalen Wärmeplänen auch künftig unterstützen, schreibt die Bundesregierung ferner. In den Jahren 2024 bis 2028 sollen die Länder dafür laut Vorlage über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer Mittel in Höhe von 500 Mio. € erhalten.

Bayerische Kommunen haben die meisten Anträge gestellt (Klick auf die Karte führt zu interaktiver Graphik)

Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung die Kommunen in Deutschland zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis spätestens Ende Juni 2026 bzw. 2028. Seit November 2022 wurden Kommunen, die freiwillig eine kommunale Wärmeplanung durchführen wollten, durch die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert.

Die Förderquote erreichte als sogenannte Impulsförderung bis Ende 2023 90 bzw. 100 Prozent (für finanzschwache Kommunen). „Die attraktiven Fördersätze in Verbindung mit der nahenden Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans veranlasste viele Kommunen, ihre Antragstellung noch vor Jahresende abzuschließen“, heißt es in der Vorbemerkung der Fragesteller. Durch die am 21. November 2023 in Kraft getretene Haushaltssperre war es den Kommunen oftmals jedoch nicht mehr möglich, ihre Anträge noch im Jahr 2023 zu stellen.

Keine Förderung über Kommunalrichtlinie nach Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes

Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 ist die Möglichkeit zur Beantragung einer Förderung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie ausgelaufen. In der Kommunalrichtlinie ist festgelegt, dass eine Förderung gesetzlich verpflichtend durchzuführender Maßnahmen ausgeschlossen ist. „Die Informationen zum Förderschwerpunkt kommunale Wärmeplanung wurden in Folge dessen von der Internetseite klimaschutz.de entfernt“, berichtet die Bundesregierung.

Die Daten der Bundesregierung zeigen, dass 564 der 1.648 Anträge von Kommunen in Bayern gestellt wurden. Dahinter rangieren NRW (248), Niedersachsen (171) und Rheinland-Pfalz (114). Die übrigen Bundesländer haben weniger als 100 Anträge gestellt.

Hier ist die Antwort der Bundesregierung abrufbar.

Lesen Sie hier weiter:

Im Blickpunkt: Wärmeplanungsgesetz