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25-Punkte-Plan für die Energiewende in NRW

LEE NRW reagiert mit Maßnahmenpaket auf politisches Wirrwarr zum Windkraftausbau

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW sieht die Energiewende am Scheideweg: Deutschland hat sich verpflichtet, die Klimaziele von Paris zu erfüllen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich zu diesen Zielen bekannt. Deshalb sei es an der Zeit, dass NRW als Bundesland mit dem höchsten Energieverbrauch in Deutschland die Energiewende entschieden auf den Weg bringt und die Herausforderungen annimmt.

Doch davon war dieser Tage wenig zu spüren. Vielmehr war ein politisches Wirrwarr zu erleben – ausgelöst durch die von Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) angekündigte Windenergie-Offensive, von der er aber prompt wieder Abstand nahm.

Der Landesverband Erneuerbare Energien erklärte, dass der Kohleausstieg nur funktionieren kann, wenn „kräftig“ Erneuerbare ausgebaut werden. Dabei seien alle Energieträger einzubeziehen. Allerdings stünden die Windenergie und Photovoltaik als Leistungsträger des Wandels vorne. Ohne sie sei die Energiewende nicht zu schaffen, so der Verband. Was muss also getan werden? Der LEE NRW hat hierzu einen 25-Punkte-Plan für die Energiewende in NRW für den Zeitraum 2020-2030 vorgelegt:

Windenergie

1. Aufgabe der Abstandsregelung von 1.500 m sowie der Streichung der Ziel-Vorgabe zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie. Alle Bundesländer sollten bundesrechtlich auf eine 2%-ige Nutzung ihrer Landesfläche für Windenergie verpflichtet werden.

2. Nutzung von Wirtschaftswäldern ermöglichen.

3. Akzeptanz sichern: Neben dem Dialog mit der Bevölkerung sollte diese unmittelbar durch eine an die Windenergienutzung gebundene Abgabe teilhaben (Umsatzbeteiligung in Höhe von 2%). Zusätzlich sollten regionale Vermarktungsoptionen für benachbarte Letztverbraucher ermöglicht werden.

4. Genehmigungsverfahren beschleunigen und -hemmnisse beseitigen. Dazu sollten die Verfahrensdauern durch eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte auf ein annehmbares Maß reduziert werden. Zudem bedarf es Erleichterungen im Hinblick auf überdimensionierte Schutzradien von Drehfunkfeuern und übergroßen bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenerfordernissen.

5. Arten- und Klimaschutz mit guter Planung und standortspezifischen Umsetzungen in Einklang bringen.

Solarenergie

1. Abschaffung des 52 GW-Deckels auf Bundesebene und Erhöhung der bundesweiten PV-Ausbauziele. Verlässliches Mengen-Zeit-Gerüst für die Solarwirtschaft schaffen, um Investitionsentscheidungen schon heute anzureizen.

2. Neue Nutzungsoptionen für Freiflächen-PV in NRW ermöglichen. Nutzung der Länderöffnungsklausel §37 c EEG 2017 sowie Gleichbehandlung mit Halden und Deponien (Nutzung ausgebeuteter Abgrabungsflächen).

3. Nutzbarmachen der landeseigenen Liegenschaften für Dachflächen-Photovoltaik (nicht zuletzt i.S. eines starken Vorbildcharakters). Dazu sollten Verwaltungsmitarbeiter geschult und Ausschreibungsverfahren vereinfacht werden.

4. Starke und klare Unterstützung der Eigenversorgung mit PV für Industrie, Gewerbe, Mieter und Privathaushalte. Dazu auf Bundesebene die anteilige EEG-Eigenumlage forcieren. Auf Landesebene bauordnungsrechtliche Verpflichtung zur PV-Nutzung auf Neubauten sowie Anpassung des Denkmalschutzes nach niedersächsischem Vorbild anstreben.

5. Wegfall der Ausschreibungspflicht ab 750 kWp bei Eigenverbrauch, um insbesondere die großen Potenziale bei Industrieunternehmen zu heben.

Bioenergie

1. Ausbau der Bioenergie gemäß des Leitszenarios (LANUV) vorantreiben und damit noch ausstehende Potenziale von jährlich je drei TWh Strom und rund neun TWh Wärme ausschöpfen.

2. Festlegung stabiler Ausschreibungsvolumina für Biomasse für die Jahre 2023 bis 2030, da die im EEG vorgeschriebenen Ausbaupfade 2022 enden.

3. Umrüstung auf Fernsteuerbarkeit, damit Biomasse bzw. Biogas flexibel „gefahren“ werden und einen Beitrag zu Netz- und Systemstabilität leisten kann. Dazu Anpassung der Flexibilitätsprämie – insbesondere für Bestandsanlagen.

4. Landesplanerische Begrenzung der Entwicklung von Biogasanlagen durch den LEP NRW 2017 beenden. Jüngster Änderungsentwurf zum LEP sieht nur bedingt Verbesserungen vor. Es fehlen Ausnahmen für neue Biogasanlagen.

5. Bürokratischen Aufwand bei Güllevergärung auf ein absolut notwendiges Maß absenken. Vergärung von Gülle bietet große Chancen für die Reduktion von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft.

Wasserkraft

1. Bestand an Wasserkraftanlagen erhalten, modernisieren und – wo möglich – gewässerverträglich ausbauen. Modellhaft in jedem Regierungsbezirk mind. eine neue Referenzanlage mit modernster Wasserkrafttechnologie errichten.

2. Anforderungen bei der ökologischen Durchgängigkeit und dem Fischschutz mit Augenmaß umsetzen und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

3. NRW sollte vermehrt wasserrechtliche Bewilligungen erteilen, da nur sie den Betreibern nötige Rechts- und Investitionssicherheit bieten (insbesondere vor dem Hintergrund der lange Nutzungsdauer von Wasserkraftanlagen).

4. Einrichtung eines bundesweit öffentlichen Fonds aus dem ökologische Maßnahmen an Wasserkraftanlagen finanziert werden können. LEE NRW hält ein Volumen von 300 Mio. € über 10 Jahre für ausreichend, um die Durchgängigkeit bei rund 3.500 Wasserkraftanlagen zu erreichen. Solch ein langjähriges Förderprogramm schaffe Modernisierungsanreize.

5. Kommunen und andere öffentliche Stellen sollten bei der Umsetzung von Projekten mit gleichzeitiger Verbesserung der Gewässerökologie vom Land unterstützt werden.

Geothermie

1. Ausbau der Wärmenetze vorantreiben. Im Hinblick darauf sollte zusätzlich zum Programm „Wärmenetze 4.0″ die KfW-Förderung für den Ausbau von geothermisch kompatiblen Wärmenetzen verbessert werden.

2. Verbesserte Beratung von Endnutzern, indem Vorteile erneuerbarer Heizsysteme zur Wärmeerzeugung bekannter werden. Zudem obligatorische Weiterbildungsmaßnahmen für Heizungsinstallateure vorgeben.

3. Im Bereich der Tiefengeothermie, die die Strom- und Wärmeproduktion koppelt, sollten Pilotprojekte realisiert werden. Bisher gebe es keine in NRW.

4. Charakterisierung thermalwasserführender Sedimentgesteine im Hinblick auf ihre hydrogeothermale Nutzbarkeit in NRW. Dies sollte vorzugsweise in Ballungsräumen oder bei Einzelprojekten mit hohem Wärmebedarf erfolgen.

5. Entlastung des EE-Stroms für Erdwärmepumpen von der EEG-Umlage und Stromsteuer. Denn insgesamt wird der Strom für Erdwärmeheizungen durch Steuern und Abgaben verdoppelt.