Jörg Sutter ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Für EUWID Neue Energie hat er drei wesentliche Tipps formuliert, die er Betreibern von Photovoltaikanlagen mit Blick auf die anbrechende Post-EEG-Zeit mit auf den Weg gibt.
1Informieren Sie sich
Ein aktuelles Gutachten des Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), das gemeinsam mit der DGS und der Kanzlei GGSC erstellt wurde, hat die Wirtschaftlichkeit von möglichen Weiterbetriebsoptionen untersucht. Fazit: Für die vielen kleinen Anlagen mit z.B. 2 oder 5 kWp ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen kein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich. Bei Umbau zu einer Eigenversorgungsanlage darf der Reststrom, der nicht selbst genutzt wird, nicht einfach weiter eingespeist werden. Eine Volleinspeisung mit Verkauf des Stroms an einen Direktvermarkter scheitert an den hohen technischen Anforderungen und den damit verbundenen Kosten. Das Kurzgutachten „Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen“ steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Das Gutachten zeigt aber nicht nur die Probleme. Es weist auch einen Weg, wie durch wenige politische Änderungen eine Perspektive für den Weiterbetrieb geschaffen werden kann. Dazu zählt zum Beispiel die Befreiung des eigengenutzten Stroms von der EEG-Umlage, die nach der EEG-Vergütungszeit auch für Anlagen unter 10 kWp Größe wieder anfallen würde.
Bei konkreten Fragen zum Weiterbetrieb hilft auch das Projekt PVLOTSE der DGS weiter: Speziell zu diesem Thema geschulten DGS-PV-Experten geben an einer kostenlosen Telefon-Hotline Tipps und Hinweise zum Weiterbetrieb. Neben allgemeinen Fragen zu den verschiedenen Optionen werden auch Detailhinweise, z.B. zu Zählerwechsel, Modultausch oder den Auswirkungen des Smart-Meter-Rollouts für den PV-Weiterbetrieb gegeben. Das Projekt wird vom Umweltbundesamt (UBA) gefördert.
2Analysieren Sie Ihren Verbrauch
Um für sich selbst die beste Weiterbetriebs-Option zu finden, ist eine genaue Analyse notwendig: Wieviel Strom produziert die Anlage pro Jahr, wie hoch ist der Stromverbrauch des Haushalts? Kommt eine Zusatz-Investition in einen Stromspeicher in Frage, der den Anteil des Eigenverbrauchs erhöhen kann? Oder ist die Anschaffung eines Elektroautos denkbar, das dann tagsüber mit Sonnenstrom vom Dach direkt betankt werden kann?
Überschlägig kann dann zum Beispiel mit pv@now easy (kostenlos hier) abgeschätzt werden, welche Autarkie und welche Stromkosten für die Zukunft zu erwarten sind.
3Werden Sie aktiv
Spätestens im Herbst 2020 wird klar sein, ob es noch Änderungen der Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb geben wird. Dann sollten Sie aktiv werden: Kontaktieren Sie einen Handwerksbetrieb, der Ihre Anlage durchchecken, auf Eigenversorgung umbauen oder mit einem Speicher nachrüsten kann. Bedenken Sie: Zum Stichtag 31.12. dieses Jahres sind schon recht viele Anlagen betroffen, im Dezember werden Sie nur schwer einen Handwerker finden, der dann noch schnell einen Umbau erledigen kann. Wichtig auch nach aktueller Rechtslage: Die neue Betriebsart ab 1. Januar muss rechtzeitig beim Netzbetreiber angemeldet werden. Soll ab Jahreswechsel eine Direktvermarktung erfolgen, muss dies bereits vor dem 1. Dezember gemeldet werden. Nach aktueller Rechtslage wird Ihr Stadtwerk oder Ihr Netzbetreiber für den Weiterbetrieb nicht mehr – wie in der EEG-Vergütungszeit – der Abnehmer Ihres Solarstroms sein. Ein „einfach weiter so“ wird es nicht geben.