Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat im Nachgang zum Windenergie-Gipfel Anfang September einen Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vorgelegt. Dieser benennt sieben Maßnahmen für eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Weitere Maßnahmen betreffen die Akzeptanz, mehr Rechtssicherheit bei der Regionalplanung, Querschnittsthemen sowie die Synchronisierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau. Der Großteil der anstehenden Aufgaben soll im kommenden Jahr umgesetzt werden.
Maßnahmenplan Genehmigungen:
Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen
Akteure: BMWi, BMU, BMVi, BMI, Länder
Umsetzung bis Ende 2019
Verkürzung der Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Zukünftig nur noch OVG und BVerwG
Akteur: BMJV
Umsetzung 2020
Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Klagen und Widersprüchen
Akteur: BMU
Umsetzung 2020
Beschleunigung und verbesserte Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Einrichtung einer zentralen Genehmigungsbehörde pro Bundesland, Stärkung der Rolle des Projektmanagers
Akteure: BMU und Länder
Umsetzung 2020
Artenschutzportal zum bundesweiten Monitoring geschützter Arten
Akteur: BMU
Bericht 2019, Umsetzung 2020
Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrundes beim Artenschutz für den EE-Ausbau in § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG
Akteur: BMU
Umsetzung 2020
Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung von Naturschutzrecht durch eine TA Artenschutz
Verankerung des Populationsansatzes
Akteure: BMU und BMWi
Umsetzung 2020
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