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7 Maßnahmen für beschleunigte Genehmigungsverfahren bei Wind an Land

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat im Nachgang zum Windenergie-Gipfel Anfang September einen Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vorgelegt. Dieser benennt sieben Maßnahmen für eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Weitere Maßnahmen betreffen die Akzeptanz, mehr Rechtssicherheit bei der Regionalplanung, Querschnittsthemen sowie die Synchronisierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau. Der Großteil der anstehenden Aufgaben soll im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Maßnahmenplan Genehmigungen:

Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen

Akteure: BMWi, BMU, BMVi, BMI, Länder
Umsetzung bis Ende 2019

Verkürzung der Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen

Zukünftig nur noch OVG und BVerwG
Akteur: BMJV
Umsetzung 2020

Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Klagen und Widersprüchen

Akteur: BMU
Umsetzung 2020

Beschleunigung und verbesserte Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Einrichtung einer zentralen Genehmigungsbehörde pro Bundesland, Stärkung der Rolle des Projektmanagers

Akteure: BMU und Länder
Umsetzung 2020

Artenschutzportal zum bundesweiten Monitoring geschützter Arten

Akteur: BMU
Bericht 2019, Umsetzung 2020

Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrundes beim Artenschutz für den EE-Ausbau in § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG

Akteur: BMU
Umsetzung 2020

Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung von Naturschutzrecht durch eine TA Artenschutz

Verankerung des Populationsansatzes
Akteure: BMU und BMWi
Umsetzung 2020

Den vollständigen Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land lesen Premium-Abonnenten hier:

Powerpaket für den Ausbau der Windenergie an Land?