Der im Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse setzt den zuvor bekannt gewordenen Abschöpfungsmechanismus für „Überschusserlöse“ im Zuge der Energiemarktkrise um. Er enthält darüber hinaus eine Reihe von Änderungen, die in der öffentlichen Debatte um die Vorschläge bis zur Veröffentlichung der „Formulierungshilfe“ des BMWK am Dienstag der vergangenen Woche nicht diskutiert wurden. Die Energiebranchenverbände hatten nur wenig Zeit, Stellung zu dem Papier zu nehmen, im finalen Kabinettsbeschluss gab es tatsächlich noch einige Änderungen gegenüber der drei Tage zuvor öffentli...
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