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„Akuter Handlungsbedarf“: 52-GW-Solardeckel könnte bereits im April 2020 erreicht werden

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In einem offenen Brief an Bundesregierung und Bundestag fordert ein Verbändebündnis die umgehende Streichung des Solar-Förderdeckels. Zwar habe das Kabinett sich im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 auf einen verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und eine Abschaffung des 52-Gigawatt-Solardachdeckels im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verständigt. „Trotz erheblicher Dringlichkeit und entgegen der erfolgten Beschlussfassung wurde dieses Vorhaben 2019 leider nicht mehr gesetzlich umgesetzt“, heißt es in dem Brief, der unter anderem vom Bundesverband Solarwirtschaft, dem Verband kommunaler Unternehmen sowie Immobilien-, Mieterschutz- und Verbraucherschutzverbänden unterzeichnet wurde.

Lesen Sie auch das Update zum Thema vom 10. Januar (Premium): Streichung des 52-GW-Solardeckels: Diskussion offenbar noch lange nicht abgeschlossen

Es bestehe „akuter Handlungsbedarf vor dem Hintergrund, dass die im EEG verankerte Photovoltaik-Fördergrenze im Falle erwarteter Vorzieheffekte bereits im April 2020 erreicht wird“, heißt es in dem Schreiben. Ein auch nur vorübergehender Förderstopp für neue Solarstromanlagen hätte einen erheblichen Einbruch der Solartechnik-Nachfrage und „große Schäden in der Solarbranche“ zur Folge. Auch würde eine Verzögerung das Vertrauen in die klimapolitische Glaubwürdigkeit der Bundesregierung „massiv erschüttern“.

„Angesichts der vor uns liegenden Herausforderungen bei der Umsetzung der Klimaziele wäre es keinesfalls nachvollziehbar, wenn neben den gravierenden Problemen der Windbranche nun auch noch die Solarbranche mit ihren über 30.000 Beschäftigten in vermeidbare Schwierigkeiten geraten würde.“

Regierung und Bundestagsmitglieder sollten nun ihren politischen Einfluss dahingehend geltend machen, dass die versprochene Beseitigung des Solardeckels zu Beginn des Jahres 2020 in einem vorgezogenen Artikelgesetz „umgehend und ohne weiteren Zeitverzug“ gesetzlich umgesetzt werde. Zudem seien im Frühjahr im Rahmen einer regulären EEG-Novelle „konkrete gesetzliche Schritte für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien“ einzuleiten.

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