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Anhörung zur EEG-Novelle mit Liebing, Rostek, Körnig, Graichen und Andreae

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Die geplanten Änderungen rund um die Energiegesetzgebung sind Gegenstand einer Anhörung am Mittwoch, 18. November, ab 9 Uhr im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses. Das teilte der Bundestag heute mit. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Zudem haben die Fraktionen der AfD und der Linken Anträge zu dem Thema eingereicht. Die Anhörung wird live im Internet sowie im Parlamentsfernsehen übertragen.

Als Sachverständige sind Ingbert Liebing (VKU), Peter Reitz (EEX), Sandra Rostek (Hauptstadtbüro Bioenergie), Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht) und Carsten Körnig (BSW) geladen. Auch Sebastian Bolay (DIHK), Patrick Graichen (Agora Energiewende), Kerstin Andreae (BDEW) und Timm Fuchs (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) werden die geplante Novelle des EEG bewerten.

Derweil hat die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats hinsichtlich der EEG-Novelle formuliert – allzu viel Zustimmung erhalten die vielfältigen Forderungen der Länderkammer nicht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht nun das Parlament gefordert. „Die Bundesregierung mag nahezu alle sinnvollen Vorschläge des Bundesrats zum EEG ablehnen, das Heft des Handelns liegt jetzt allerdings in den Händen des Parlaments“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.

BEE: §51 absolut ungeeignet, um Problematik negativer Strompreise zu begegnen

Die Abgeordneten seien aufgefordert, entlang der „vernünftigen Vorschläge der Länder“ nachzubessern. Vor allem bei den Annahmen zum Stromverbrauch im Jahr 2030 müsse es Fortschritte geben. Erst jüngst bestätigte eine weitere Studie, dass der Stromverbrauch 2030 deutlich höher liegt als bisher von der Bundesregierung angenommen. „Hier, wie vom Bundeswirtschaftsminister angekündigt, erst noch auf die EU-Vorgaben zu warten, ist ein unnötiges Herauszögern von notwendigen Maßnahmen. Es muss jetzt etwas passieren, um Schwung in die Energiewende zu bringen“, so Peter weiter.

Weiterhin hält der BEE die geplante Regelung für Paragraph 51 für „absolut ungeeignet“, um der Problematik der negativen Strompreise zu begegnen. „Es hilft nicht, lediglich eine Kompensation vorzunehmen. Negative Strompreisfenster zeigen deutlich, dass eine Neuausrichtung im Strommarktdesign überfällig ist. Da geht es um Grundsätzliches, nicht um Kosmetik“, so die Präsidentin des Branchendachverbands weiter.

Gegenäußerung: Bundesregierung hält an Südquote für Bioenergie fest

Einen weiteren Rückschlag gäbe es nach den positiven Signalen aus dem Bundesrat zur geplanten Südquote der Bioenergie, an der die Bundesregierung festhalten will. Auch der Eigenverbrauch im neuen PV-Ausschreibungssegment solle weiterhin nicht ermöglicht werden und eine Verschärfung der Smart-Meter-Pflicht eingeführt werden. „Für die Photovoltaik wäre es ein fatales Signal hier nicht der Empfehlung zu folgen, die ‚Sonnensteuer‘ abzuschaffen und von neuen Anforderungen an die Messung und Steuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen abzusehen“, sagt Peter.

Positiv sei hingegen die Beibehaltung des geplanten Kooperationsausschusses von Bund und Ländern. „Diese Instanz ist wichtig, um den Status Quo des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus regelmäßig zu prüfen und die Länder nicht aus ihrer Verantwortung zu lassen“, so Peter weiter.

Weiter warte man auf die im Rahmen des „Round Table“ am 14. Oktober angekündigten Vorschläge im Bereich des Weiterbetriebs von Windanlagen sowie zur EEG-Umlagebefreiung. „Die Zeit, Vorschläge für das parlamentarische Verfahren anzukündigen, ist vorbei. Dieses Verfahren läuft bereits!“ Das Gesetzgebungsverfahren stehe mit der jetzt terminierten Anhörung „weitgehend vor dem Abschluss“, so Peter. 

Hier geht’s zum Hintergrund:

EEG-Novelle bei ContextCrew Neue Energie im Überblick

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