Für die Biomethanverwendung gelten mit Blick auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Grundsätze des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das berichtet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK). Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) habe in seiner Antwort an den B.KWK auf eine offizielle Anfrage zur Nutzung von Biomethan in GEG und BEG klargestellt, dass es keine zusätzlichen Anforderungen für den Einsatz von Biomethan aus dem Ausland gibt.
Von Mitgliedsunternehmen des Branchenverbands waren in den vergangenen Wochen vermehrt Fragen zu Auslegung und Handhabung der Regelwerke fü...
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