RWE hat entschieden, in Deutschland alle Gemeinden mit einem Windpark oder einer Freiflächensolaranlage des Unternehmens freiwillig an den Erträgen zu beteiligen. Auf der Grundlage der §§ 6 und 100 Abs. 2 EEG 2023 können Unternehmen Kommunen mit laufenden Erneuerbaren-Anlagen finanziell an den Erträgen beteiligen. Kürzlich hatte auch der Projektierer wpd berichtet, dass er die Kommunen an den Projekten beteiligen will und dafür im kommenden Jahr mehr als 4 Mio. € einsetzt.
Der „RWE-Klimabonus“ gelte ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich sowohl für bereits bestehende als auch für künftige RWE-Anl...
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