Die Regelung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien dem öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dient, ist vor allem eine Klarstellung der bereits geltenden Rechtslage. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die Liberalen fragten nach den rechtlichen und praktischen Konsequenzen der in §1 Absatz 5 vorgesehenen Formulierung.
Es gebe eine große Vielfalt von Rechtsnormen, die sich auf das öffentliche Interesse und/oder die öffentliche Sicherheit bezögen, berichtet die Bundesregierung. „Darüber hinaus ist bei alle...
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