Es ist vollbracht: Nach langem Hin und Her, mehreren Entwürfen und einer Intervention durch das Bundesverfassungsgericht hat der Bundestag am vergangenen Freitag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Die Reaktionen auf den Beschluss zeigen eine gewisse Erleichterung in der Energiebranche, die allen bisweilen medial überzeichneten Debatten zum Trotz die hohe Bedeutung des GEG für die Wärmewende herausstellt. Eine Aufbruchstimmung erzeugt das Gesetz indes nicht.
Die sich zäh entwickelnde Diskussion um das GEG, die seit dem Frühjahr geführt wurde, hat reale Wirkungen. Entsprechende Hängepartien erzeugen häufig einen Attentismus auf Seiten potenziell Begünstigter: In Erwartung einer verbesserten Förderung werden Entscheidungen zur Investition zurückgestellt. Umgekehrt kommt es zu Vorzieheffekten, wenn verschlechterte Rahmenbedingungen erwartet werden.
Beides zeigt sich in den Zahlen, die das erste Halbjahr am Heizungsmarkt beschreiben. Ihnen ist der Titel der vorliegenden Ausgabe 37.2023 von ContextCrew Neue Energie gewidmet. Sie zeigen eine Sonderkonjunktur für Gasheizungen. Auch bei den Wärmepumpen liefen die Geschäfte gut, allerdings bereiten die BEG-Antragszahlen der Branche Sorgen – was auch für Biomasseheizungen und Solarthermie gilt.
Der Umbau des Energiesystems am Strommarkt ist bereits weiter vorangekommen als im Wärmesektor. Das zeigen auch die Daten der vorläufigen amtlichen Statistik, nach denen der Anteil der erneuerbaren Energien am in das Netz eingespeisten Strom auf 53,4 Prozent im ersten Halbjahr gestiegen ist. Für den Klimaschutz eine gute Nachricht ist, dass die Erzeugung von Kohlestrom um ein Viertel zurückgegangen ist. Dabei ist im ersten Halbjahr noch immer mehr Strom in das Ausland exportiert als importiert worden.
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