141 Seiten umfassen die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, wie das Opus rund um die Novelle des EEG mit vollem Namen lautet. Die Länder haben eine Vielzahl von Änderungen an den künftigen Förderbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energien formuliert. In wesentlichen Punkten sieht die Regierung der Gegenäußerung zufolge aber keinen Anpassungsbedarf.
Das Papier bietet eine gute Grundlage, um die abweichenden Positionen von Bundesregierung und Länderkammer zu beleuchten. Aus diesem Grund widmet sich der Titelbereich von ContextCrew Neue Energie 23.2022 im Detail mit der jetzt vorgelegten Gegenäußerung. Besonders laut ist die Branchenkritik an den geplanten Regelungen in den Bereichen Bioenergie und Wasserkraft – und die Länder haben viele Korrekturwünsche in ihrer Stellungnahme berücksichtigt. Gemessen an der Gegenäußerung ist die Bundesregierung in beiden Bereichen indes nicht gewillt, grundlegende Anpassungen am Entwurf vorzunehmen.
Mit den Details der Debatte im Bereich der Bioenergie befasst sich der Titelbericht der neuen Ausgabe, die Kontroverse rund um die Wasserkraft zeichnen wir hier nach. Ein weiterer Bericht zur Gegenäußerung zeigt, welche Vorstellungen Bundesregierung und die Länder mit Blick auf die Rahmensetzung in den Bereichen Bürgerenergie, Mieterstrom sowie Agri- und Floating-PV haben.
Wie eine zukunftsfähige Bioenergiekonzeption aussehen könnte, zeigt ein geplantes Biomassekraftwerk in Brunsbüttel. Hier sollen Gärreste aus regionalen Biogasanlagen zur Strom- und Dampferzeugung genutzt werden.
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