Bevor der parlamentarische Betrieb die Sommerpause erreicht hat, haben Bundesregierung und Abgeordnete noch einmal Tempo gemacht, um Anpassungen an den Rahmenbedingungen vorzunehmen. Der Titel der Ausgabe 29.2025 von ContextCrew Neue Energie gibt einen Überblick über eine Reihe legislativer Vorhaben, die unterschiedlich weit fortgeschritten sind.
Die Stakeholder der Erneuerbare-Energien-Branche beobachten sehr genau, welche Schwerpunkte die schwarz-rote Bundesregierung setzt. Die Bewertung der neuen Gesetzespakete fällt gemischt aus. Die Windenergiebranche etwa lobt, dass die Umsetzung der RED III für den Onshore-Bereich nicht aufgeteilt erfolgt, sondern in einem Paket. Der BWE kritisiert allerdings zugleich sachfremde Gesetzesänderungen, mit denen Partikularinteressen einzelner Bundesländer umgesetzt werden (Stichwort: Lex Sauerland). Als „Verhinderungs- statt Beschleunigungsinstrument“ bezeichnet der Windverband zudem den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Beschaffung der Bundeswehr.
- RED III Umsetzung: Der Bundestag hat am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung die Gesamtumsetzung der europäischen RED III-Richtlinie für die Windenergie an Land beschlossen, der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht. Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte, dass durch die Gesamtumsetzung die Regelungslücke zur Ausweisung von Windenergiegebieten als Beschleunigungsgebiete möglichst klein gehalten werde, kritisiert aber, dass das Gesetz insgesamt hinter den europarechtlichen Möglichkeiten zurückbleibe.
- Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat den Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes in die die Länder- und Verbändeanhörung übergeben. Auch wenn die Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren zu begrüßen seien: Der BDEW warnt vor einer generellen Unterfinanzierung des Hochlaufs.
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Mit der im Juli 2025 vorgelegten Novelle des EnWG will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mehrere zentrale Herausforderungen der Energiewende angehen. Die Novelle beinhaltet unter anderem Regelungen zum Energy Sharing, dessen Fortschritt auch mit einer zu entwickelnden IT-Plattform verknüpft ist. Der § 11c EnWG wird neu gefasst und bestätigt, dass Energiespeicheranlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Eine Weiterentwicklung des Konzepts der Kundenanlage bietet der Entwurf nicht.
- Kraftwerksstrategie: Die Bundesregierung hat die Kraftwerksstrategie „so gut wie fertig“. Das sagte Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Generaldebatte am Mittwoch im Bundestag. Ein Verbändebündnis hat sich diesbezüglich an Wirtschaftsministerin Katherina Reiche gewandt, um die Notwendigkeit eines klaren Dekarbonisierungspfads für die geplanten 20 GW Gaskraftwerkskapazitäten zu unterstreichen.
- Brennstoff-Emissionshandelsverordnung (BEHV): Im Rahmen des Konsultationsprozesses zur BEHV hat der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) an die Bundesregierung appelliert, den Umstieg von einem nationalen System zu einem europäischen System zu organisieren. Es seien flankierende ordnungspolitische Vorgaben erforderlich, so der BEE.
Der BDEW sorgt sich derweil um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Anlässlich des Beginns der Verbändeanhörung für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz warnt der Verband vor einer finanziellen Unterausstattung. Die Mittel für die Nationale H2-Strategie etwa würden auf ein Drittel gekürzt. Auch die von der EU-Kommission vorgelegte Methodik für kohlenstoffarmen Wasserstoff werde den Hochlauf erschweren, warnt der Verband. Zentrale Punkte seien nach wie vor zu restriktiv und praxisfern ausgestaltet. Besonders problematisch sei die pauschale Festlegung hoher Standardemissionswerte sowie das Fehlen der Möglichkeit, projektspezifische CO₂-Emissionen zu berücksichtigen. Dadurch würden viele potenziell klimafreundliche Projekte vom Marktzugang ausgeschlossen – obwohl sie real niedrigere Emissionswerte aufweisen könnten.
Kommt die Freigabe des Biomassepakets rechtzeitig vor Oktoberausschreibung?
In der Bioenergiebranche hat der Regierungswechsel viel Optimismus verbreitet. Doch auch hier wächst die Sorge, dass die Zeit davon läuft. Man beobachte eine zunehmende Nervosität in der Branche, ob das Biomassepaket noch rechtzeitig kommt, um das Ausschreibungsvolumen für die Oktoberausschreibung zu erhöhen“, heißt es beim LEE NRW. „Viele Flexibilisierungsvorhaben von Anlagenbetreibern sind genau auf diese Ausschreibungsrunde ausgerichtet. Fehlt es hier am entsprechenden Volumen, können die Projekte nicht realisiert werden.“ Die Ausschreibung werde gleichzeitig die letzte Gelegenheit für Anlagenbetreiber in diesem Jahr sein, um überhaupt noch einen Zuschlag zu erhalten.
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