Unter dem Strich war es doch eine ganze Menge, was zum Finale der Legislaturperiode noch an gesetzlichen Änderungen für die Energiewende mit dem Energiepaket am vergangenen Freitag im Bundestag verabschiedet wurde. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Union einigten sich auf wichtige Leitplanken, VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sprach sogar von einem „Bravourstück sinnvoller fraktionsübergreifender Zusammenarbeit“.
Ausgabe 6.2025 von ContextCrew Neue Energie steht ganz im Zeichen des verabschiedeten Energiepakets. Der Titelbericht stellt die Gesamtbewertung des Pakets durch die Branche vor, in weiteren Berichten geht es dann um die Details.
Biogasbranche: „Wichtiger Durchbruch, auf den es dringend aufzusatteln gilt“
Besonders erleichtert zeigt sich die Biogasbranche, die noch vor wenigen Wochen angesichts des Entwurfs für das Biomassepakets durch das Bundeswirtschaftsministerium laut aufgestöhnt hatte. Was folgte, war ein harte parlamentarische Arbeit an dem Entwurf mit einem Ergebnis, das die Branche als „wichtigen Durchbruch“ wahrnimmt, auf den es nun „dringend weiter aufzusatteln“ gelte.
Wichtig für die Branche war die deutliche Anhebung der Ausschreibungsvolumina. Nach dem bestehenden EEG war für 2025 ein Ausschreibungsvolumen von 400 MW und in den Folgejahren je 300 MW bis 2028 vorgesehen, in Summe also 1,3 GW zuzüglich 174 MW/Jahr für die Biomethanausschreibung. Nach dem jetzt verabschiedeten Kompromiss von SPD, Grünen und Union werden allein 2025 1,3 GW ausgeschrieben, in den Jahren danach folgen 1.126 MW (2026), 326 MW (2027) und 76 MW (2028). Das Gesamtvolumen liegt damit bei etwas über 2,8 GW und damit mehr als doppelt so hoch wie bislang vorgesehen.
PV: Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen für Neuanlagen
Auch andere Branchensegmente der erneuerbaren Energien zeigten sich zufrieden mit dem Erreichten. Der Bundesverband Solarwirtschaft hält die Eingriffe in den Anlagenbetrieb bei drohender Netzinstabilität für tragbar, da neue Systeme in der Regel ohnehin über Speicher und intelligente Messysteme verfügten. Betreiber neuer Photovoltaikanlagen erhalten zudem zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Damit dies die Rentabilität von neuen Solarstromanlagen nicht nennenswert beeinträchtigt, greift ein Kompensationsmechanismus: Die geförderte Solarstromeinspeisung, die zu Zeiten negativer Strompreise nicht vergütet wurde, kann durch eine Verlängerung des rund 20jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden.
Auch die Windenergiebranche kann mit den im Rahmen des Energiepakets verabschiedeten Regelungen zur Steuerung des Windenergieausbaus leben. Die Steuerung erfolgt nun über eine Anpassung im BImSchG und nicht wie im ursprünglichen Unionsentwurf vorgesehen über das WindBG und das EEG. Mehr Kopfzerbrechen bereitet der Branche das „Nachlegen“ der Landesregierung in NRW, die den Ausbau im Land deutlich bremsen könnte.
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