Sie war wahrscheinlich das Aufregerthema Nummer 1 in der Erneuerbare-Energien-Branche zwischen Herbst 2022 und Sommer 2023: Die umstrittene Abschöpfung von „Übergewinnen“ aus dem Betrieb von regenerativen Stromerzeugern in Folge einer Strompreisexplosion, die ihrerseits wiederum ihre Wurzeln im russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hatte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Erlösabschöpfung rechtens war.
Der Titelbericht von ContextCrew Neue Energie 49.2024 ist dem Urteil der Karlsruher Richter gewidmet. Das BVerfG betont, dass die Reaktion der Bundesregierung angesichts der „Krise ganz außergewöhnlicher Dimension“ angemessen war. Wenngleich auch die Richterinnen und Richter festhalten, dass die Abschöpfung „mit erheblichem Gewicht“ in die Berufsfreiheit der betroffenen Stromerzeuger eingegriffen hat.
Die 22 Beschwerdeführer, zu denen auch der Hamburger Ökoenergieanbieter LichtBlick zählt, hatten sich ein anderes Ergebnis der Verhandlungen erhofft, ziehen aber als Pluspunkt aus dem Spruch des BVerfG, dass dem Staat auch für die Zukunft enge Grenzen beim Einsatz derartiger Instrumente gesetzt seien.
Mittlerweile sind die Strompreise an den Großhandelsmärkten wieder auf ein mittleres Niveau von deutlich unter 10 ct/kWh gesunken, hoch geblieben ist aber die Fluktuation der Preise. So gibt es Phasen mit sehr hohen Strompreisen, denen immer häufiger Phasen mit negativen Preisen gegenüberstehen. Diese Mischung ist attraktiv für Akteure, die flexibel auf die Preissignale reagieren können. Ganz im Zentrum steht hier die Energiespeicherbranche, die sich vergangene Woche zum 2. BVES Investor Summit in Berlin getroffen hat. Die Finanzwelt habe das Potenzial der Speicher erkannt, hieß es, „hier wird der Energiewende ohne Förderung und mit privatem Kapital deutlich auf die Sprünge geholfen“.
Kommt aktueller KWSG-Entwurf über das Entwurfsstadium hinaus?
Um steuerbare Kapazitäten, die anders als Großbatteriespeicher nicht ohne Förderung auskommen, geht es bei der Kraftwerksstrategie, die weiter unter keinem guten Stern steht. Erst zog es sich sehr lang hin, bis sich Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie bis zu den Grundzügen eines Kraftwerkssicherungsgesetzes (KWSG) weiterentwickelt hatten. Und als nun die letzten Schritte auf dem Weg zur parlamentarischen Befassung absehbar waren, ist die Ampel-Koalition geplatzt. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium trotz aller Unwägbarkeiten einen neuen Entwurf für das KWSG lanciert, der bei den Energieverbänden aber aus unterschiedlichen Gründen durchfällt. Und jenseits der inhaltlichen Bewertung bleibe unklar, ob der aktuelle Entwurf zum KWSG „jemals über das Entwurfsstadium hinauskommt“, heißt es beim VKU. Er ist noch nicht in der Regierung abgestimmt. „Außerdem sind wichtige Gestaltungsfragen mit der EU-Kommission ungeklärt, etwa wenn es um das Umstiegsdatum auf Wasserstoff geht.“
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