Abo

Newsletter

Energiewoche 30/2025

Halbjahresbilanz: Weniger Erneuerbaren-Strom – Anlagenbestand wächst aber weiter deutlich

Mit Ablauf des ersten Halbjahrs ist der Zeitpunkt gekommen, eine Zwischenbilanz für die Entwicklung der Energiewende im Jahr 2025 zu ziehen. Die nüchternen Zahlen fallen dabei nicht atemberaubend aus: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch war mit 54 Prozent drei Prozentpunkte niedriger als vor einem Jahr. Als Rückschlag für die Energiewende am Strommarkt sollte man die Zahl aber nicht deuten: Hintergrund der Entwicklung ist ein schwaches Windhalbjahr – mit dem windärmsten März seit Beginn der Auswertungen des Deutschen Wetterdiensts im Jahr 1950.

Der Titelbereich von ContextCrew Neue Energie 30.2025 stellt das von Umweltbundesamt (UBA) einerseits und BDEW/ZSW andererseits ausgewertete Zahlenwerk vor. Dem schwachen Windertrag stehen Rekorde bei der Photovoltaik gegenüber, die unter den erneuerbaren Energien einen Anteil von 34 Prozent an der Stromerzeugung erreicht. Etwas besser sieht es inzwischen beim Einsatz der regenerativen Energien in den Bereichen Wärme und Verkehr aus – aber hier ist der Weg bis zur Klimaneutralität auch noch besonders weit.

Quelle: AGEE-Stat / UBA

Bilanz gezogen über das erste Halbjahr hat auch die Windenergiebranche. Hier zeigt sich eine stark steigende Dynamik. Die Analyse der Daten zeigt einen Bruttozubau von 409 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2.202 MW. Von diesem Zubau entfallen 138 Anlagen (777 MW) auf Repoweringprojekte. Da 210 Windenergieanlagen stillgelegt wurden, beläuft sich der Nettozubau auf lediglich 199 Anlagen, die den Bestand erweitern. Insgesamt stehen Ende Juni 2025 in Deutschland 28.925 WEA mit einer Gesamtleistung von 65.344 MW.

„Sollte sich die bisherige Umsetzungsgeschwindigkeit fortsetzen und sollten die Ausfallquoten vergleichbar gering wie in den Vorjahren bleiben, dürfte der Brutto-Zubau im zweiten Halbjahr einen Umfang zwischen 3,0 und 3,3 GW Leistung erreichen“, heißt es in dem Bericht. Der zu Jahresbeginn prognostizierte Brutto-Zubau von 4,8 bis 5,3 GW habe „folglich weiter Bestand – im Idealfall könnte er sogar darüber hinausgehen“.

BGH-Entscheidung zu Baukostenzuschüssen: Speicherbranche enttäuscht

Um aus wachsenden Strommengen aus fluktuierenden erneuerbaren Energien ein funktionierendes Versorgungssystem zu machen, wird Flexibilität auf allen Ebenen benötigt. Vor diesem Hintergrund reagiert die Speicherbranche mit Enttäuschung auf eine BGH-Entscheidung, die eine Erhebung von Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher durch den Netzbetreiber für rechtens erklärt.

Zwar unterschieden sich Batteriespeicher von anderen Letztverbrauchern dadurch, dass sie den aus dem Verteilernetz entnommenen Strom nicht verbrauchen, sondern zeitversetzt wieder einspeisen, räumt der BGH ein. „Die Gleichbehandlung von netzgekoppelten Batteriespeichern und anderen Letztverbrauchern ist jedoch nach dem Sinn und Zweck des Baukostenzuschusses gleichwohl objektiv gerechtfertigt“, führt der Bundesgerichtshof aus. „Dem anschlussverpflichteten Netzbetreiber kommt insoweit ein Entscheidungsspielraum zu.“