Einmal mehr hat sich die Ampelkoalition zusammenraufen müssen – und wie es scheint ist es ihr auch wieder geglückt: Die Einigung auf den Haushaltsentwurf war die wichtigste innenpolitische Meldung der vergangenen Woche. Für die Energiebranche ist die Einigung in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. Einerseits hat sie den Weg frei gemacht für die nächste Etappe bei der Kraftwerksstrategie, die nun als „Kraftwerkssicherheitsgesetz“ umgesetzt werden soll. Andererseits plant die Regierung einige grundlegende Änderungen im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien.
Der Titelbereich von ContextCrew Neue Energie 28.2024 ist beiden Themen gewidmet. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnt in einer ersten Reaktion vor dem „Experiment eines radikalen Wechsels hin zu Investitionskostenzuschüssen“ bei der Finanzierung erneuerbarer Energien. Stattdessen protegiert der BEE die Umstellung von der Zeit- auf eine Mengenförderung. Auch mit Blick auf die angestrebte Absenkung der Direktvermarktungsschwelle meldet der BEE Bedenken an. Ein „fatales Zeichen“ sei der geplante Wegfall der Absicherung bei negativen Preisen für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2025.
Lob findet der BEE dafür, dass Flexibilität nun von der Regierung als „neue Leitwährung“ erkannt worden sei. Flexible Kraftwerke wie Batteriespeicher, Bioenergieanlagen und Wasserkraftwerke erhielten eine neue Bedeutung als dezentrales steuerbares Back-up zu Wind und Sonne. Dies sei sehr zu begrüßen, „muss nun aber auch beherzt umgesetzt werden“.
Einen Schritt weiter ist die Umsetzung der Kraftwerksstrategie. Die erste Ausschreibung ist der Einigung zufolge für Ende 2024 / Anfang 2025 geplant. Insgesamt sollen 12,5 GW an Kraftwerken und 500 MW an Langzeitspeichern ausgeschrieben werden. Ab 2028 soll dann der technologieoffene Kapazitätsmechanismus greifen.
Die Bioenergieverbände, die ihre politische Kommunikation über das Hauptstadtbüro Bioenergie bündeln, kritisieren, dass 5 GW an reinen Erdgaskraftwerken ausgeschrieben werden sollen, während gleichzeitig mehrere Gigawatt grüner Kraftwerksleistung der Bioenergie aufgrund des Ausschreibungsdesigns des EEG 2023 aufs Spiel gesetzt würden. Auch für neue Bioenergieanlagen biete das aktuelle Konzept keine ausreichenden Anreize, „obwohl es im besonderen Interesse des Hochtechnologiestandorts Deutschland liegen sollte, Neuanlagen zu ermöglichen und der technologischen Weiterentwicklung damit eine wirtschaftliche Grundlage zu geben“.
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