Abo

Newsletter

Energiewoche 16/2024

Noch mehr Schwung für Erneuerbaren-Ausbau: BEE-Netzstudie und Solarpaket I als gute Nachrichten

Es klingt fast zu gut, um wahr zu sein: Nur zwei kleine Änderungen im EEG könnten ausreichen, um das Problem der zunehmenden Knappheit bei freien Netzkapazitäten für den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu entschärfen. Tatsächlich könnte der Vorschlag, den der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) am vergangenen Donnerstag vorgestellt hat, geeignet sein, Engpässe zumindest so lange zu umschiffen, bis der Netzausbau deutlich weiter vorangeschritten ist.

Der Vorschlag, der die Überbauung am Netzverknüpfungspunkt (NVP) mit hybriden Kraftwerkstechnologien vorsieht, ist das Titelthema der Ausgabe 16.2024 von ContextCrew Neue Energie. Die Idee: Künftig sollten mehrere Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher und weitere Anlagen zur Sektorkopplung gemeinsam an einem NVP angeschlossen werden. Dabei würde mehr Leistung angeschlossen, als der NVP eigentlich transportieren kann.

Zwar gäbe es durchaus Situationen, in denen die angeschlossenen Anlagen mehr Strom erzeugen, als durch den NVP in das Netz eingespeist werden kann. Die Studie des BEE macht aber deutlich, dass dies nur in wenigen Stunden des Jahres der Fall sein wird, wenn geeignete Anlagenkonstellationen zusammengefasst werden. Und: Je stärker die Überbauung ausfällt, desto größer ist der Anreiz, Speicher zu integrieren, um den wertvollen Strom nicht zu verlieren.

Die NVP-Analyse des BEE macht deutlich, dass die Überbauung auch steuerbare Bioenergieanlagen beinhalten könnte. Aktuell werden die Anlagen in Netzberechnungen der Netzbetreiber so behandelt, als würden sie jederzeit die volle installierte Last einspeisen. Somit „verstopfen“ auch sie kalkulatorisch die Netze. Die Überbauungslösung könnte mithin einen Ansatz zur Integration flexibilisierter Bioenergie in das Netz bereitstellen.

Quasi mit Redaktionsschluss der aktuellen Ausgabe kam aus Berlin weißer Rauch in Sachen Solarpaket I. Nach langen Verhandlungen wurde Einvernehmen in der Bundesregierung erreicht – zur Erleichterung der Branche. Insbesondere ist die Hoffnung groß, dass Bestandsgebiete nun noch rechtzeitig in Beschleunigungsgebiete gemäß RED III umgewandelt werden können und so eine weitere Verzögerung vermieden werden kann. Es gibt aber durchaus auch Kritikpunkte, etwa, dass die Duldungspflicht für den Bau von Leitungen zum Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen nur für öffentliche Flächen gelten soll.