Die Erlösabschöpfung bei der Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien ist jetzt beschlossene Sache. In der vergangenen Woche tagte zunächst der Energieausschuss des Bundestags und empfahl dem Plenum eine Reihe von Änderungen an der Ausgestaltung der Abschöpfung. Am Donnerstag und Freitag gaben dann der Bundestag und schließlich der Bundesrat grünes Licht. Die Abschöpfung erfolgt damit ab dem 1. Dezember 2022.
Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Strompreisbremse befasst sich ein Sonderthemenbereich der letzten Ausgabe von ContextCrew Neue Energie in diesem Jahr. Der Einordnung der Beschlüsse durch die Branchenverbände ist der Titelbericht gewidmet. Details zu den Korrekturen am Gesetz haben wir hier zusammengestellt. In einem weiteren Bericht lesen Sie, was aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums in Sachen Erlösabschöpfung wichtig ist, bevor in der Ausgabe die Plenardebatte im Bundestag auszugsweise nachgezeichnet wird.
Ein besonders schwieriges Jahr geht für die Bioenergiebranche zu Ende. Die ärgsten Existenzängste der Biogasanlagenbetreiber sind mit den Korrekturen des Rahmens für die Erlösabschöpfung vorerst vom Tisch. Nun hofft die Branche darauf, sich auf die zunehmenden Systemaufgaben im Zuge der Energiewende konzentrieren zu können. Erhebliche Potenziale sieht hier auch eine neue Studie von Frost & Sullivan, die dem europäischen Markt beträchtliche Wachstumsperspektiven bescheinigt.
Aber auch für die feste Biomasse und den Biokraftstoffmarkt ist 2022 kein einfaches Jahr gewesen. Eine Analyse des TFZ in Straubing geht der Frage nach, welche Kritik an der Holzenergie berechtigt ist – und an welchen Stellen die Kritik über das Ziel hinausschießt.
Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünschen wir eine angenehme und friedliche Weihnachtszeit und einen energetischen Start in das Neue Jahr! Unsere erste Ausgabe erscheint am 11. Januar 2023.
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- TFZ zu Holzenergie: Trotz manch berechtigter Kritik viele Irrtümer in der öffentlichen Debatte