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Energiewoche 48/2022

Strompreisbremse und Erlösabschöpfung nehmen nächste Stufe im Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetz zur „Strompreisbremse“ hat die nächsten Etappen im legislativen Verfahren absolviert. Nach Vorlage einer Formulierungshilfe aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am vergangenen Dienstag folgte am Freitag bereits der Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren. Die Verbände hatten von Dienstag auf Mittwoch gerade einmal 20 Stunden Zeit zur Stellungnahme, unter dem Strich hat es der umstrittene Mechanismus zur Abschöpfung von Überschusserlösen in den Kabinettsentwurf geschafft. Jetzt ist das Parlament am Zug.

Der Titelbereich von ContextCrew 48.2022 zeichnet die jüngste Entwicklung und den aktuellen Stand der Debatte um die Strompreisbremse nach. Zwischen BMWK-Entwurf und Kabinettsbeschluss gab es eine Reihe von Veränderungen. So wurde der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagenbetreiber noch einmal von 6,0 auf 7,5 ct/kWh angehoben. Änderungen der Höchstwerte in den EEG-Ausschreibungen und eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen haben es nicht in den Kabinettsbeschluss geschafft. Dem Vernehmen nach war der liberale Koalitionspartner nicht einverstanden mit den Änderungen.

Während um die Rahmenbedingungen der Erlösabschöpfung gerungen wird, stockt der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter. Nach den jüngsten Analysen der FA Windenergie an Land wurden in den ersten neun Monaten nur 1.588 MW Bruttoleistung neu errichtet. 84 Prozent der in Betrieb genommenen Anlagen stammen von den Herstellern Vestas, Nordex und Enercon, die Nase vorn haben aktuell die Dänen.

Dynamischer als der Ausbau der Windenergie zeigt sich der PV-Zubau. Aber auch nicht in allen Segmenten. Eine große Baustelle bleibt das Mieterstromsegment. Der Energiedienstleister Einhundert hat sieben konkrete Vorschläge formuliert, die dem Mieterstrommarkt Schwung verleihen könnten.