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Energiewoche 09/2026

Unsicherheit als neue Normalität? Regulatorischer Rahmen für Energiewende im wilden Fluss

Fast schon gebetsmühlenartig betonen Wirtschaftsverbände die Bedeutung planbarer Rahmenbedingungen als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Genau hier herrscht rund um die Energiewende aktuell aber ein Defizit. Es wird an so vielen Stellschrauben gleichzeitig gedreht, dass es für die Unternehmen kaum abschätzbar ist, unter welchen Bedingungen Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und weitere Infrastrukturen realisiert werden können. Das Maß an Unsicherheit ist groß.

Der Titel von ContextCrew Neue Energie 9.2026 gibt einen knappen Überblick über die jüngsten Entwicklungen. „Unsicherheit ist die neue Normalität. Sie ist hier, um zu bleiben“, sagte Kristalina Georgieva, die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), bei der Herbsttagung des IWF im vergangenen November. Was die bulgarische Ökonomin mit Blick auf die globalen geopolitischen Verwerfungen formulierte, gilt dieser Tage auch für Investoren in die Energiewende in Deutschland. Es fehlt an Verlässlichkeit, an einem kohärenten Gesamtansatz – und an einem belastbaren Zeitplan.

Netzpaket, EEG, AgNeS, Gebäudemodernisierungsgesetz: Nirgendwo ist Ergebnis absehbar

Auf der E-World hatte BEE-Präsidentin Ursula Heinen Esser die Herangehensweise von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit der Erarbeitung des im September vorgelegten Monitoringberichts und ihres darauf aufbauenden „Zehn-Punkte-Papiers“ – bei allen inhaltlichen Differenzen – gelobt. Seitdem herrsche aber Stillstand. Es gebe keinen Entwurf für die EEG-Novelle und keine Eckpunkte für das in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umfirmierte Rahmenwerk für die Wärmewende im Heizungskeller (hier gibt es nach den jüngsten Ankündigungen zumindest Hoffnung). Auch das „Netzpaket“ sei lediglich ein geleakter Referentenentwurf, der als „Denkanstoß“ zu werten sei, mehr nicht.

Neben dem „Netzpaket“-Entwurf, der seit rund zwei Wochen die Schlagzeilen dominiert, sind es vor allem die von der Bundesnetzagentur strukturierten Debatten über die Neugestaltung der Netzentgeltsystematik in Deutschland, die ganz grundlegend in die bestehende regulatorische Logik eingreifen. „Die Bundesnetzagentur befürwortet zum jetzigen Zeitpunkt primär die Einführung dynamischer Netzentgeltkomponenten auch für Einspeiser“, heißt es in einem aktuellen Orientierungspapier der Netzbehörde.

Das Netzpaket bei ContextCrew Neue Energie

Das Netzpaket hat eine sehr große Resonanz ausgelöst. Im Folgenden finden sich die Berichte der ContextCrew zum Themenkomplex aus den vergangenen Tagen. Der Fokus liegt weniger auf der Vermittlung von Einzelperspektiven als auf der Synthetisierung von Reaktionen aus Energiewirtschaft, Erneuerbaren-Branche und darüber hinaus:

Fachbeitrag lotet Potenziale und Grenzen von Co-Location von Graustrom-Batteriespeichern aus

Die ersten Reaktionen fallen verhalten aus. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser hält fest, dass netzdienliches Verhalten belohnt und nicht bestraft werden dürfe. „Planungssicherheit ist für die Einspeiser bei der Investition essenziell, deshalb müssen Vergütungen, Entgelte und Zugänge vorhersehbar bleiben.“ Für den BDEW erscheint es „nur auf den ersten Blick logisch“, Netzentgelte für Einspeiser zu erheben. Der erwartbare Nutzen stehe „in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand“.

Zuletzt hatten die Pläne der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik insbesondere auch in der Energie- und Batteriespeicherbranche für Irritation gesorgt. Mit der Frage optimierter Strategien im Bereich von Co-Location mit grauen Batteriespeichern befasst sich ein Fachbeitrag von Julian Brenske, Lead Project Structuring bei 8Energies für ContextCrew Neue Energie. Darin lotet Brenske die wirtschaftlichen Potenziale und Grenzen von Co-Location von Graustrom-Batteriespeichern aus. Gemeinsam mit enspired und Goldbeck Solar hat 8Energies jetzt ein Whitepaper zum Thema veröffentlicht.

BNetzA hebt Höchstsätze für Biomethan-Ausschreibung an

Zumindest etwas Planungssicherheit bietet die Bundesnetzagentur derweil Investoren und Anlagenbetreibern im Biomassebereich mit der Bekanntgabe der Ausschreibungshöchstwerte. Bei Biomasseanlagen bleibt es beim Alten, angehoben werden die Biomethan-Höchstwerte. Anders als bei den regulären Biomasseausschreibungen haben die vergangenen Biomethanausschreibungen keinerlei Erfolg verbuchen können, im letzten Jahr wurde kein Gebot abgegeben. „Die erwarteten Stromgestehungskosten legen zudem nahe, dass der bisherige Höchstwert nicht ausreicht, um das Ausschreibungsvolumen zu decken“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur habe daher den Höchstwert um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Sie setze damit zusätzliche Anreize zur Abgabe von Geboten in den kommenden Ausschreibungen. „Die Erhöhung entspricht der gesetzlich maximal zulässigen Anhebung.“