Fast schon gebetsmühlenartig betonen Wirtschaftsverbände die Bedeutung planbarer Rahmenbedingungen als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Genau hier herrscht rund um die Energiewende aktuell aber ein Defizit. Es wird an so vielen Stellschrauben gleichzeitig gedreht, dass es für die Unternehmen kaum abschätzbar ist, unter welchen Bedingungen Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und weitere Infrastrukturen realisiert werden können. Das Maß an Unsicherheit ist groß.
Der Titel von ContextCrew Neue Energie 9.2026 gibt einen knappen Überblick über die jüngsten Entwicklungen. „Unsicherheit ist die neue Normalität. Sie ist hier, um zu bleiben“, sagte Kristalina Georgieva, die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), bei der Herbsttagung des IWF im vergangenen November. Was die bulgarische Ökonomin mit Blick auf die globalen geopolitischen Verwerfungen formulierte, gilt dieser Tage auch für Investoren in die Energiewende in Deutschland. Es fehlt an Verlässlichkeit, an einem kohärenten Gesamtansatz – und an einem belastbaren Zeitplan.
Netzpaket, EEG, AgNeS, Gebäudemodernisierungsgesetz: Nirgendwo ist Ergebnis absehbar
Auf der E-World hatte BEE-Präsidentin Ursula Heinen Esser die Herangehensweise von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit der Erarbeitung des im September vorgelegten Monitoringberichts und ihres darauf aufbauenden „Zehn-Punkte-Papiers“ – bei allen inhaltlichen Differenzen – gelobt. Seitdem herrsche aber Stillstand. Es gebe keinen Entwurf für die EEG-Novelle und keine Eckpunkte für das in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umfirmierte Rahmenwerk für die Wärmewende im Heizungskeller (hier gibt es nach den jüngsten Ankündigungen zumindest Hoffnung). Auch das „Netzpaket“ sei lediglich ein geleakter Referentenentwurf, der als „Denkanstoß“ zu werten sei, mehr nicht.
Neben dem „Netzpaket“-Entwurf, der seit rund zwei Wochen die Schlagzeilen dominiert, sind es vor allem die von der Bundesnetzagentur strukturierten Debatten über die Neugestaltung der Netzentgeltsystematik in Deutschland, die ganz grundlegend in die bestehende regulatorische Logik eingreifen. „Die Bundesnetzagentur befürwortet zum jetzigen Zeitpunkt primär die Einführung dynamischer Netzentgeltkomponenten auch für Einspeiser“, heißt es in einem aktuellen Orientierungspapier der Netzbehörde.
Das Netzpaket hat eine sehr große Resonanz ausgelöst. Im Folgenden finden sich die Berichte der ContextCrew zum Themenkomplex aus den vergangenen Tagen. Der Fokus liegt weniger auf der Vermittlung von Einzelperspektiven als auf der Synthetisierung von Reaktionen aus Energiewirtschaft, Erneuerbaren-Branche und darüber hinaus:
- (20. Februar) Widerstand gegen „Netzpaket“ nimmt zu: Der Widerstand gegen die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wächst. 20 Hamburger Energieunternehmen appellieren an die CDU, Campact macht mobil und auch BBn, SFV und DGS haben einen Appell zum Thema veröffentlicht.
- (19. Februar) 8 Vorschläge des BWE zum schnellen Abbau von Engpässen im Stromnetz: Der BWE belässt es nicht bei Kritik am Netzpaket, sondern legt ein Papier mit konkreten Lösungsansätzen für die auch aus Energiebranchensicht richtig diagnostizierten Netzprobleme vor.
- (19. Februar) Rechtsgutachten zu „Netzpaket“: Unionsrecht steht Einführung der Regelungen entgegen: Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat Ergebnisse eines Kurzgutachtens zur rechtlichen Bewertung des Netzpakets in vorgelegt. Demnach sind zentrale Regelungen nicht mit dem Europarecht vereinbar. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek spricht von einem „europarechtlichen Debakel“.
- (17. Februar) Netzpaket und E-World: Wie kann Mismatch bei Dynamik von Erneuerbaren- und Netzausbau aufgelöst werden? Die Ausgabenskizze von ContextCrew 8.2026 macht das Netzpaket vor dem Hintergrund von Debatten auf der E-World zum Titelthema.
- (13. Februar) Reaktionen auf das „Netzpaket“: Problem richtig diagnostiziert – Lösung nicht passend: Eine Vielzahl von Stakeholdern der Energiewirtschaft hat Position zu dem geleakten „Netzpaket“-Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bezogen. Die regenerative Energiewirtschaft hat große Bedenken gegenüber dem Netzpaket und warnt vor einem „Abwürgen“ des Ausbaus der Erneuerbaren. Besonders in der Kritik steht der Ausgestaltungsvorschlag für die Definition „kapazitätslimitierter Netzgebiete“. „Der Fehler steckt im Ansatz“, sagt Energieexperte Tim Meyer. „Die bessere Synchronisierung der Energiewende darf nicht darin bestehen, alles gleich langsam zu machen.“
- (12. Februar) „Netzpaket“-Entwurf sendet Schockwellen auch über die Branchenleitmesse E-World: Der „Leak“ des Entwurfs eines Netzpakets aus dem Bundeswirtschaftsministerium hat auch auf der Branchenleitmesse E-World in Essen spürbare Schockwellen hinterlassen.
- (9. Februar) Entwurf für „Netzpaket“: Reiche plant Hürden für Anschluss erneuerbarer Energien: Der Leak des Netzpaket-Entwurfs wird zunächst vom Spiegel publik gemacht.
Fachbeitrag lotet Potenziale und Grenzen von Co-Location von Graustrom-Batteriespeichern aus
Die ersten Reaktionen fallen verhalten aus. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser hält fest, dass netzdienliches Verhalten belohnt und nicht bestraft werden dürfe. „Planungssicherheit ist für die Einspeiser bei der Investition essenziell, deshalb müssen Vergütungen, Entgelte und Zugänge vorhersehbar bleiben.“ Für den BDEW erscheint es „nur auf den ersten Blick logisch“, Netzentgelte für Einspeiser zu erheben. Der erwartbare Nutzen stehe „in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand“.
Zuletzt hatten die Pläne der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik insbesondere auch in der Energie- und Batteriespeicherbranche für Irritation gesorgt. Mit der Frage optimierter Strategien im Bereich von Co-Location mit grauen Batteriespeichern befasst sich ein Fachbeitrag von Julian Brenske, Lead Project Structuring bei 8Energies für ContextCrew Neue Energie. Darin lotet Brenske die wirtschaftlichen Potenziale und Grenzen von Co-Location von Graustrom-Batteriespeichern aus. Gemeinsam mit enspired und Goldbeck Solar hat 8Energies jetzt ein Whitepaper zum Thema veröffentlicht.
BNetzA hebt Höchstsätze für Biomethan-Ausschreibung an
Zumindest etwas Planungssicherheit bietet die Bundesnetzagentur derweil Investoren und Anlagenbetreibern im Biomassebereich mit der Bekanntgabe der Ausschreibungshöchstwerte. Bei Biomasseanlagen bleibt es beim Alten, angehoben werden die Biomethan-Höchstwerte. Anders als bei den regulären Biomasseausschreibungen haben die vergangenen Biomethanausschreibungen keinerlei Erfolg verbuchen können, im letzten Jahr wurde kein Gebot abgegeben. „Die erwarteten Stromgestehungskosten legen zudem nahe, dass der bisherige Höchstwert nicht ausreicht, um das Ausschreibungsvolumen zu decken“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur habe daher den Höchstwert um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Sie setze damit zusätzliche Anreize zur Abgabe von Geboten in den kommenden Ausschreibungen. „Die Erhöhung entspricht der gesetzlich maximal zulässigen Anhebung.“
- Erneuerbare, Speicher und der regulatorische Rahmen: Unsicherheit als neue Normalität?
- Fachbeitrag: Co-Location mit grauen Batteriespeichern als strategische Antwort auf volatilen Solarstrommarkt
- Rechtsgutachten zu „Netzpaket“: Unionsrecht steht Einführung der Regelungen entgegen
- 8 Vorschläge des BWE zum schnellen Abbau von Engpässen im Stromnetz
- Biomasseausschreibungen: BNetzA erhöht Höchstwert für Biomethan um zehn Prozent