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Energiewoche 24/2022

Windenergie: Flächen, Lieferketten und das Problem der verlorenen Jahre

Wie wird das Ziel einer Bereitstellung von zwei Prozent Fläche für die Windenergie an Land erreicht? Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu einen Plan entwickelt, der jetzt im Rahmen einer Formulierungshilfe kommuniziert wurde und noch vor der Sommerpause in Gesetzesform gegossen werden soll. Für die Politik, aber vor allem auch für die Stakeholder in der Wirtschaft ist das Gesetzgebungsverfahren ein Kraftakt. Die Verbände hatten nur ein Wochenende Zeit, Stellung zu beziehen.

Generell begrüßt man das Tempo, das die neue Bundesregierung an den Tag legt. „Aus den letzten vier Jahren des Nichthandelns folgt, dass jetzt sehr viel gleichzeitig angegangen werden muss“, sagte der Geschäftsführer des Branchenverbands BWE, Wolfram Axthelm, bei einer digitalen Informationsveranstaltung. In einigen Bereichen drohe aber die Gefahr, dass das Tempo zu Lasten der Sorgfalt und Praxistauglichkeit der getroffenen Regelungen gehe.

Der Titel der neuen Ausgabe 24.2022 von ContextCrew Neue Energie stellt wesentliche Inhalte und Reaktionen auf das Windflächenbedarfsgesetz vor. Demnach gibt es für die Bundesländer individuelle Flächenziele, 0,5 Prozent sind es bei den Stadtstaaten, bei anderen Ländern sind es bis zu 2,2 Prozent, Bayern muss nur 1,8 Prozent erreichen. Ein „Handel“ via Staatsverträge ermöglicht einen Flächentausch, der auf die Ausbauziele angerechnet wird.

Die Windenergiebranche hat Sorgen vor langwierigen Verhandlungen, die in entsprechenden Staatsverträgen enden würden. Sie könnten zu Verzögerungen führen – und Planungsprozesse etwa im Bereich des Netzausbaus stören. Noch größere Sorgen als die Flächenzuweisung bereitet der Branche der Themenkomplex Arten- und Naturschutz, der ebenfalls Teil einer Formulierungshilfe ist. Hier drohen aus Sicht des Branchenverbands BWE praxisferne Lösungen und Rechtsunsicherheiten durch viele neue Rechtsbegriffe. Zudem werde das Ziel einer bundeseinheitlichen Standardisierung verfehlt.

Neben regulatorischen Hemmnissen krankt die Energiewende aktuell auch an gestörten Lieferketten. Juwi macht darauf aufmerksam, was das konkret für die Projektumsetzung bedeutet: Vorhabensträger laufen Gefahr, unverschuldet mit Strafzahlungen für eine nicht fristgerechte Realisierung belegt zu werden und Zuschläge zu verlieren. Und: Die Ausbauziele der Bundesregierung geraten außer Reichweite.