Die bayerische Staatsregierung hat sich mit der Frage befasst, wie der Wechsel des Anlagentyps von Windkraftanlagen rechtlich zu bewerten ist, wenn die WEA ursprünglich vor Inkrafttreten der 10-H-Regelung installiert wurde. „Oberste Priorität hat hierbei der Schutz der Bevölkerung: Bei der Inbetriebnahme darf sich einzig und allein die Technik verbessern“, teilte die Staatsregierung mit.
Das nütze auch den Anliegern, etwa weil neue Antriebe leiser, umweltfreundlicher und effizienter werden. Die Windkraftanlagen dürften dagegen nicht höher werden als in der bestehenden Genehmigung vorgesehen. A...
Erhalten Sie Zugriff und lesen Sie weiter
Sie haben bereits einen Digitalzugang? Zum Login
14 Tage Testzugang
Testen Sie das Angebot von ContextCrew Neue Energie zwei Wochen lang gratis.
Jetzt unverbindlich testen
- Vollzugriff auf alle Nachrichten, Daten, Analysen
- Zugriff auf das jeweils aktuelle E-Paper im Testzeitraum
- Kostenlos und unverbindlich
- Kein Abo, keine Kündigung
Vollzugriff im digitalen Jahresabo
- Alle Artikel, Analysen, Preisberichte, Interviews
- Alle Formate nutzen: Blickpunkte, Link-Kompass
- Die Energiewoche als E-Paper
- Vollständiges Artikel-Archiv
- Vollständiges Archiv aller E-Paper
Digital-Zugang für Printkunden
Sie haben bereits ein Print-Abonnement? Hier rabattierten Digital-Zugang anfragen.
Oder finden Sie hier Ihr passendes Produkt:
Alle Abos vergleichen