Eine Reihe von Regelungen im EEG 2021 betreffen auch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) direkt oder wirken sich auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aus, das bis Ende 2026 gilt. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt:
Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen sinkt von 1 MW auf 500 kW
Der Plan zur Absenkung der Ausschreibungspflicht von 1 MW auf 500 kW sei erst kurzfristig bekannt geworden. Der B.KWK habe noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten durchsetzen können, so dass diese Änderung nicht bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt (§...
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