Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein zentrales „Themenportal Windenergie“ freigeschaltet. Das Internetportal informiert Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden umfassend über die aktuellen Anforderungen, die Windkraftprojekte erfüllen müssen. Es übernimmt damit eine wesentliche Funktion des am 9. Mai 2019 auslaufenden Windenergieerlasses aus dem Jahr 2012.
Als rein verwaltungsinternes Instrument habe der Windenergieerlass ohnehin keine eigenständige rechtliche Außenwirkung entfalten können, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller und betont: „Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter.“ Daher gelte beispielsweise auch der auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz beruhende Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von regelmäßig 700 Metern unverändert fort.
Betreiber des „Themenportals Windenergie“ ist die Zentrale Stelle für Vollzugsunterstützung (ZSV) im Regierungspräsidium Tübingen. Die ZSV plane, die digitale Plattform kontinuierlich auszubauen und zu aktualisieren. Das nun für die Öffentlichkeit freigegebene Portal sei insofern als „Basisversion“ zu verstehen, die künftig auch entsprechend der Wünsche der Nutzer des Portals fortentwickelt werden soll.