Mit der Förderrichtlinie FAKT II hat Baden-Württemberg die Möglichkeit geschaffen, bis zu 10 Hektar Blühfläche mit 500 Euro pro Hektar und Jahr zu fördern. Das Förderprogramm setze damit einen Anreiz, den vermeintlichen Zielkonflikt zwischen Biogas und Biodiversität zu entschärfen, erklärte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) zum Abschluss der diesjährigen Aktionswoche Artenvielfalt bei einem Besuch der Biogasanlage der Bioenergie Frick GmbH. In der Anlage kommt neben Rindergülle und Kälbermist auch Wildpflanzensilage zum Einsatz. Durch den Anbau und die anschli...
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