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BAFA: Welche Förderprogramme sind von BVerfG-Urteil betroffen?

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Vorerst keine Bundeszuschüsse mehr für Energieberatungen, das Aufbauprogramm Wärmepumpe und weitere Förderprogramme: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat wegen der Ausgabensperre im Bundeshaushalt neun Förderprogramme vorläufig auf Eis gelegt. Sie waren bislang vor allem aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt worden. Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) wird die Teilnahme an Schulungen von Mitarbeitern gefördert, die Wärmepumpen einbauen und warten sollen.

Mit sofortiger Wirkung würden keine Anträge zu den Programmen mehr bewilligt oder angenommen, teilte die Bundesbehörde am Montag in Eschborn bei Frankfurt mit. Projekte mit bereits erteilten Förderzusagen könnten hingegen weiterverfolgt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Mrd. € Corona-Krediten im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld sollte nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun sucht die Bundesregierung nach neuen Finanzierungswegen.

Im Einzelnen wurden die Fördermittel unter anderem für Wärmenetze, Gebäude-Energieberatungen, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, serielle Sanierungen, klimafreundliche Kältemittel, E-Lastenräder sowie bei Bürgerenergiegesellschaften für Windräder gestoppt. Nicht betroffen von der Antragspause sind die Programme für E-Autos und die Bundesförderung für effiziente Gebäude. (dpa)

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Gebäudereport und Markttrends: Der Boom bei Biomasseheizungen endet abrupt

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