Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Musterverträge der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- & Wasserverwendung (ASEW) zum Thema Photovoltaik freigegeben. „Das heißt, Stadtwerke, die die entsprechenden ASEW-Vertragswerke nutzen, fallen nicht unter die BaFin-Regulierung als Finanzdienstleiter“, heißt es seitens der ASEW, die das Vertragswerk zuvor überarbeitet hatte.
Konkret geht es vor allem um die ASEW-Mustervertragswerke, die in Form eines Pachtmodells umgesetzt werden. ASEW-Mitglieder, die diese Musterverträge nutzen, müssten damit nicht befürchten, a...
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