Das Bundesbauministerium hat Anfang April den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt, in dem es auch die Verankerung von Batteriespeichern im Bauplanungsrecht geht. In der Neufassung des §35 Abs 1 des BauGB-„Upgrades“ wird in Nummer 12 ein Mindestabstand von 100 Metern eingeführt. Bisher konnten Speicher direkt an der Grundstücksgrenze oder praktisch auf dem Gelände von Umspannwerken oder Kraftwerken liegen. Nun entsteht ein Korridor in 100 bis 200 Metern Entfernung.
„Die vorgeschlagene Änderung in § 35 Absatz 1 Nummer 12 Buchstabe a...
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