Der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) hat die Einbindung von Bürgern und Kommunen bei der Planung und Realisierung von Windprojekten an die Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes angeglichen. Die bisher gültige Kommunalklausel hatte wie ein faktisches Vetorecht für Standortkommunen bei Windprojekten in den Staatsforsten gewirkt, die dadurch im Vergleich mit Privatwäldern im Wettbewerb benachteiligt wurden. Mit dem Aufsichtsratsbeschluss gelten nun unabhängig vom Grundeigentümer für alle Windprojekte in Bayern die gleichen Regeln – auch im Staatswald.
Die Gründe für den Aufsichtsra...
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