Der bayerische Landtag hat die umstrittene 10-H-Abstandsregel für Windenergieanlagen minimal gelockert. Eine von CSU und Freien Wählern angestoßene und am Mittwoch beschlossene Gesetzesänderung gestattet den Bau geringfügig größerer Anlagen, sofern diese schon vor dem 20. November 2014 genehmigt wurden oder zumindest genehmigungsfähig waren.
Die in Bayern seit 2014 geltende 10-H-Abstandsregelung besagt, dass der Mindestabstand eines Windrades von Wohnsiedlungen zehn Mal so weit sein muss wie die Anlage hoch ist. Künftig dürfen nach der Neuregelung modernere Anlagen am gleichen Standort bis zu ...
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