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BDEW begrüßt fraktionsübergreifende Einigung bei verschiedenen Energiegesetzen

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass es nach aktuellem Informationsstand eine fraktionsübergreifende Einigung der Bundestags-Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU zu verschiedenen zentralen Energiegesetzgebungen gibt, die noch in dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen werden sollen. Zu den geplanten Gesetzesänderungen gehören unter anderem wichtige Maßnahmen zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen, die in der sogenannten kleinen Energierechts-Novelle geregelt werden. Auch bei der Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts kam es zu einer Einigung. Zudem einigten sich die Fraktionen bei der dringend erforderlichen Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG).

„Die Einigung ist eine gute Nachricht für die Energiewende“, sagt Kerstin Andreae, die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Mit enormem Einsatz und Tempo und einem Kraftakt aller Beteiligten wurden zentrale Energiegesetze auf den Weg gebracht – ein starkes Signal für die Energieversorgung.“

Insbesondere die Einigung in den Teilen der Energierechtsnovelle enthalte relevante Maßnahmen zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen und damit zur Sicherstellung der Netzstabilität. Auch die Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts hin zu einem „Steuerungsrollout“ sei ein wichtiger Schritt für die sichere Netzintegration von Erneuerbaren Energien.

Andreae: „Diese Beschlüsse sind von zentraler Bedeutung für die Energiewende und die Versorgungssicherheit in Deutschland“

Die Verlängerung des KWK-Gesetzes wiederum sei von besonderer Wichtigkeit, um aktuell laufende KWK-Projekte abzusichern und dringend benötigte Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter zu ermöglichen. „Jedoch wird eine neue Regierung weitere Klarheit bei der KWK schaffen müssen, sei es über Stabilisierung des Rechtsrahmens oder über die Einbettung der KWK in den Kapazitätsmarkt.“

Gut sei außerdem, dass auf Vorschlag des BDEW die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden seien. „Das ist ein Erfolg für kleinere Stadtwerke: Die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen bis Ende 2026 sorgt für Planungssicherheit und stärkt die Elektromobilität“, betont Kerstin Andreae. Auch hier müssten künftig stabile Anschlussbedingungen geschaffen werden.

Die Gesetzesänderungen müssten in dieser Sitzungswoche verabschiedet werden, fordert Andreae. „Diese Beschlüsse sind von zentraler Bedeutung für die Energiewende und die Versorgungssicherheit in Deutschland.“

Kontexte zu den Gesetzvorhaben:

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