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BDEW: Kabinettsbeschluss zu Kartenlesegeräten bremst Hochlauf der E-Mobilität

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Das Bundeskabinett hat heute einige Änderungen an der Ladesäulenverordnung beschlossen. Mit der Verordnung wird unter anderem der Einbau von Kartenlesegeräten in allen Ladesäulen Pflicht. Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht mit dem heutigen Beschluss den Hochlauf der Elektromobilität künstlich erschwert. 

„Statt Hindernisse aus dem Weg zu räumen, wurde mit der Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten ein zusätzlicher Bremsklotz geschaffen. Das macht insbesondere mit Blick auf das ebenfalls heute verabschiedete Klimaschutzgesetz keinen Sinn, denn das wird dann mit Leben gefüllt, wenn wir an Tempo auch im Bereich Elektromobilität gewinnen“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Laut dem Verband verlieren die Verbraucher damit gleich dreifach: Der Ausbau hakt, spontanes ad hoc Laden wird teurer und die heute digitale sichergestellte Preistransparenz geht mit den Kartenlesegeräten verloren. Zudem können die entsprechenden Modelle nicht direkt verbaut werden, sondern müssen erst noch eichrechtlich geprüft und zugelassen werden. Dieser Prozess nimmt Zeit in Anspruch und verlangsamt damit das Ausbautempo. Zudem verweist der BDEW darauf, dass analoge Kartenlesegeräte bei der Einführung und dem weiteren Betrieb deutlich kostenintensiver sind als digitale Lösungen und verteuern so unnötig das öffentliche Laden.

Laut BDEW zieht die Vorgabe ein Investitionsvolumen von 165 Mio. € nach sich. Zum Vergleich: Der gesamte Fördertopf für öffentliche Ladeinfrastruktur enthält ein Volumen von 500 Mio. € ab 2021. Digitale Bezahlsysteme gewährleisten hingegen Preistransparenz an der Ladesäule, sind schnell installierbar und nachträglich um neue Dienstleistungen erweiterbar. Und sie seien europäisch anschlussfähig, so der BDEW.

Die Novellierung der Ladesäulenverordnung sieht vor, dass Betreiber von Ladesäulen künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anbieten müssen. Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, schon betriebene Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. „Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Auch Menschen ohne Smartphone könnten durch die neue Verordnung jederzeit an den Säulen Strom laden und bezahlen. Auch werde so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht – die Kreditkarte sei überall einsetzbar. Die Lösung soll dazu beitragen, ein einheitliches europäisches Bezahlsystem bei Ladesäulen zu etablieren, hieß es. (dpa)

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