Bildquelle: S. Leitenberger

Die Energieverbände BDEW und VKU zeigen sich ernüchtert vom jüngsten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zur Novellierung der AVBFernwärmeV. Zwar laufe das Verfahren bereits seit diesem Sommer. „Doch angesichts der anstehenden Neuwahlen konnte mit dessen Fortführung nicht unbedingt gerechnet werden“, heißt es beim BDEW. Die inhaltliche Bewertung fällt wenig schmeichelhaft aus. „Der inzwischen dritte Entwurf ist schlechter als der vorherige“, kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Ziel müsse ein austariertes Verhältnis der Interessen von Kunden und Versorgern sein. „Der neue Entwurf hat eine Schieflage zu Lasten der Versorger“, meint Liebing. Die Novelle muss Verbraucherschutz und Investitionssicherheit gleichermaßen berücksichtigen. So dürfte Klimaschutz nicht automatisch zur Kündigung von Verträgen führen: Wenn Versorger zum Beispiel von fossiler auf erneuerbare Wärme aus einer Großwärmepumpe umsteigen und dafür große Investitionen stemmen, müssten sie laut aktuellem Entwurf allen kündigen, wenn damit andere Kostenstrukturen einhergehen. „Diese Regelung ist aus unserer Sicht unsinnig und verhindert Investitionen“, sagt Liebing.

Der geschilderte Fall werde in den kommenden Jahren sehr häufig eintreten, weil das Wärmeplanungsgesetz für 2030 einen Mindestanteil von 30 Prozent erneuerbarer Wärme in jedem Fernwärmenetz vorschreibt. „Wenn der Staat Fernwärmebetreibern gesetzlich zu Investitionen zwingt, muss er auch sicherstellen, dass diese Kosten vernünftig refinanziert werden können – ohne gleich Verträge komplett kündigen zu müssen.“

Weiter kritisiert der VKU, dass der Entwurf umfassende Veröffentlichungspflichten „mit einem Wust von Parametern“ vorschreibe. „Das bringt Kunden nichts und bürdet Versorgern unnötige Bürokratie und Kosten auf, die letztlich Kundinnen und Kunden tragen – und das in einer Zeit, in der es um Bürokratieabbau gehen soll.“

„Gefahr, dass der Um- und Ausbau der Fernwärme ins Stocken gerät“

Mit der AVBFernwärmeV sollte zugleich die Wärmelieferverordnung als zentrales Hemmnis für den weiteren Fernwärmeausbau geändert werden, indem Fernwärme im Mietrecht mit der Wärmepumpe gleichgestellt wird.

Der BDEW kommt zu einer ähnlichen Gesamtbewertung des Entwurfs. „Während es dem ersten Referentenentwurf aus Juli 2024 noch gelang, die Interessen der Versorger auf der einen sowie die Kunden- und Verbraucherinteressen auf der anderen Seite miteinander in Ausgleich zu bringen, misslingt dies nun völlig“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Die Versorgungsunternehmen ständen vor enormen Herausforderungen angesichts der geforderten Dekarbonisierung der Wärmenetze. „Mit einer AVBFernwärmeV in dieser Form steht zu befürchten, dass sich die Risiken für die Versorger nicht mehr verlässlich abschätzen lassen und der Um- und Ausbau der Fernwärme ins Stocken gerät. Das kann aber weder das Ziel der Bundesregierung sein, noch ist es im Sinne der Versorgungswirtschaft.“ Der Verordnungsentwurf bedürfe mithin „erheblicher Nachbesserungen“ und sollte in dieser Form nicht von den zuständigen Ministerien verabschiedet werden.

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