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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windrädern: Bundesrat gibt grünes Licht

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Windräder werden nachts bald weniger blinken. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde heute vom Bundesrat angenommen. „Endlich wird der Himmel über Windparks dunkel. Das ist gut für die Anwohner und eine wirksame Akzeptanzmaßnahme für die Windenergie“, sagt Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).

Die roten Blinklichter von Windenergieanlagen dürfen dem Bundesratsbeschluss zufolge nachts künftig nur noch blinken, um eine Kollision mit einem Luftfahrzeug zu verhindern. Der von der Bundesregierung vorgelegten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen wurde mit geringfügigen Änderungen zugestimmt, berichtet die Länderkammer. Danach dürfen die Lichter nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Die Einschränkung soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen.

Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden zugleich die technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung überarbeitet. Hierzu gehört auch, dass die Nachtkennzeichnung künftig durch Transpondersignale aktiviert werden darf, die von Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden. Bislang sind nur radarbasierte Systeme zugelassen. Außerdem setzt die Novelle neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um, betont der Bundesrat.

LEE NRW: Nächtliches Blinken kann um bis zu 98 Prozent verringert werden

Durch die neuen technischen Systeme könne das nächtliche Blinken von Windrädern um bis zu 98 Prozent verringert werden, betont der LEE NRW. Anwohner von Windparks würden damit deutlich entlastet. Die das nächtliche Blinken in Windparks künftig steuernden Systeme könnten mit dem Erkennen der Transpondersignale auf deutlich einfachere und kostengünstigere Weise umgesetzt werden als bisher, heißt es von Seiten des Energieministeriums in Mecklenburg-Vorpommern.

„Jetzt kann der Bund die angekündigte Nachrüstpflicht für schon bestehende Windparks mit den deutlich günstiger anzuschaffenden, Transponder-gestützten Systemen zeitnah umsetzen und damit einen wichtigen Beitrag für weniger Beeinträchtigungen von Windkraftanlagen in den Nächten schaffen“, sagte Energieminister Christian Pegel.

Wegen Verzögerungen: Windbranche bittet um Verlängerung der Umrüstfristen

Die Windenergiebranche begrüßt den Beschluss des Bundesrats, auf dem Weg zum seriellen Einbau an bis zu 17.500 Bestandsanlagen seien allerdings „noch einige Hürden zu nehmen“, sagt der Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE), Hermann Albers. Entscheidend sei vor allem, dass die Umrüstungsfristen für Betreiber von Windenergieanlagen „realistisch und umsetzbar“ blieben. „Die Verabschiedung der AVV Kennzeichnung hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Plan deutlich verzögert. Wir appellieren deshalb an die Bundesnetzagentur, auch die Fristen für die Umrüstung entsprechend zu verlängern, sonst droht die Akzeptanzmaßnahme BNK zum wirtschaftlichen Risiko für Windenergieanlagenbetreiber zu werden“, sagt Albers.

Im Energiesammelgesetz hat der Gesetzgeber Ende 2018 beschlossen, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Bestands- sowie Neuanlagen ab 1. Juli 2020 verpflichtend einzuführen. Als Grundlage für die Umrüstung nannte der Gesetzgeber das Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) im ersten Halbjahr 2019. Das Inkrafttreten der AVV Kennzeichnung hatte sich aufgrund ungeklärter Fragen jedoch um fast ein Jahr verzögert.

Nach Angaben des Bundesrats wird die jetzt verabschiedete Verwaltungsvorschrift einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Hintergründe zum Thema bietet der LEE NRW in seinem Blog.

Lesen Sie auch:

Bundeskabinett bringt BNK-Vorschrift auf den Weg

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