Das deutsche Marktprämienmodell ist mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar, eine Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) demnach nicht zwingend. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Raue. „CfD halten wir insgesamt für ein untaugliches Instrument, um eine vollständig Erneuerbare Energiewirtschaft zu erreichen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. „Die verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene sehen wir daher äußerst kritisch. Sie würde den Spielraum der Bundesregierung bei der Ausg...
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