Seit Dienstag können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern – also Vermieter – und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten.
Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen. Rund 27.000 Anträge sind laut Wirtschaftsminist...
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