Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil den Begriff der Kundenanlage gestärkt. Die Richter eröffneten damit KWK- und PV-Mieterstrom-Modellen in Quartieren verbesserte Potenziale, heißt es in einer Bewertung des Urteils durch den Verband für Wärmelieferung (VfW).
Das für eine regulierungsfreie dezentrale Stromversorgung sowie die Gewährung des Mieterstromzuschlags nach KWKG und auch EEG konstitutiv erforderliche Merkmal des Vorliegens einer Kundenanlage (§ 3 Nr. 24a EnWG) könne auch dann erfüllt sein, wenn die entsprechende elektrische Versorgungsanlage eine öffentliche Straße kreuzt. D...
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