Die Europäische Kommission hat die Förderung von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – mit der Ausnahme von mit Stein- und Braunkohleanlagen – nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das bis 2026 genehmigte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2020) werde eine „weitere Steigerung der Energieeffizienz, eine bessere Integration des KWK-Stroms in den deutschen Strommarkt und geringere CO2-Emissionen ermöglichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren“, teilte die Kommission in Brüssel mit.
Die Regelung werde im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals die Energieeffizien...
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