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Bereits 1.000 m Mindestabstand reduziert Fläche für Windkraft um bis zu 50 Prozent

UBA legt Studie vor und spricht sich gegen pauschale Mindestabstände aus

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Wie drastisch der Ausbau der Windenergie durch Mindestabstände von Windenergieanlagen (WEA) zu Wohngebieten eingeschränkt wäre, zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Bereits bei einem pauschalen Abstand von 1.000 Metern würden sich die vorhandenen Flächen um 20 bis 50 Prozent reduzieren.

Ein Zubau an Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo ist auf der verbleibenden Fläche faktisch nicht möglich. Das UBA spricht sich statt pauschaler Abstände für eine standortspezifische Prüfung der Gesundheits- und Umweltschutzbelange aus.

Eine Erhöhung des Abstands auf 1.300 Metern würde die Flächenkulisse mindestens Halbieren, so dass lediglich zwischen rund 25 und 50 Prozent der ursprünglichen Windflächen verbleiben. Bei einem Abstand von 1.500 Metern verbleiben nur noch 15 bis 40 Prozent der Fläche. Ein Abstand von 2.000 Metern, wie er sich beispielsweise aus der bayrischen 10H-Regelung für moderne Binnenlandanlagen mit Gesamthöhen von 200 m ergibt, reduziert die deutschlandweite Flächenkulisse sogar um 85 bis 97 Prozent.

Quelle: Umweltbundesamt, Studie: „Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen“ (März 2019)

Das UBA verweist darauf, dass der Festlegung der Flächen für die Windenergienutzung ein umfangreicher planerischer Abwägungsprozess vorausgeht, welcher die unterschiedlichen konkurrierenden Raumnutzungen berücksichtigt. So berücksichtigen die heute üblichen Siedlungsabstände die Anforderungen des Immissionsschutzes sowie planerische Vorsorgeabstände.

Darüber hinausgehende, pauschale Mindestabstände verringern laut UBA den Spielraum für eine adäquate, die regionalen Gegebenheiten berücksichtigende Standortsteuerung erheblich. Um einen weiteren Ausbau der Windenergie zu gewährleisten, müssten stattdessen Flächen zur Verfügung gestellt werden, welche bisher aus anderen Gründen ausgeschlossen wurden.

Repowering-Maßnahmen ebenfalls eingeschränkt

Quelle: Umweltbundesamt, Studie: „Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen“ (März 2019)

Aktuell befindet sich etwa die Hälfte der Bestandsanlagen innerhalb ausgewiesener Flächen für die Windenergie und wäre somit aus planungsrechtlicher Sicht repoweringfähig. Der Anteil würde sich bei einem pauschalen Abstand von 1.000 Metern auf unter 35 Prozent verringern und die Möglichkeit eines Repowering an bereits etablierten Standorten damit erheblich einschränken.

Das UBA bezeichnet Windenergieanlagen als eine Schlüsseltechnik der Energiewende. Für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele sei der weitere Ausbau der Windenergienutzung daher unerlässlich. Da pauschale Siedlungsabstände die Ausbaumöglichkeiten stark einschränken, sind sie aus Sicht des Umweltbundesamts abzulehnen.

Die Studie „Auswirkungen pauschaler Abstände zwischen Siedlungen und Windenergieanlagen auf die aktuelle Flächenkulisse“ basiert auf einer Auswertung der Ergebnisse der UBA-Studie „Flächenanalyse Windenergie an Land“ (2019).

Beitragsbildnachweis: Sterr-Kölln & Partner / IndustryAndTravel123RF

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