Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit vier Urteilen den im Jahr 2018 bekanntgemachten Regionalplan Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ für unwirksam erklärt. Der 10. Senat habe festgestellt, dass der Plan an formellen Fehlern leide, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Die Bekanntmachungen im Amtsblatt für Brandenburg, mit denen die Öffentlichkeit während des Planungsverfahrens über die Auslegung der Planentwürfe informiert wurde, seien fehlerhaft gewesen. „Sie enthielten irreführende und fehlerhafte Zusätze über die Möglichkeiten, Einwände zu erheben...
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