Besteht bei einer Biogasanlage für den Zubau eines Batteriespeichers ein Anspruch auf Flexibilitätszuschlag oder Flexibilitätsprämie? Die Antwort ist – zumindest bis zur nun erfolgten beihilferechtlichen Genehmigung des Biomassepakets – ein schlichtes „Nein“, wie die Clearingstelle EEG|KWKG in ihrer Rubrik „Häufige Rechtsfragen“ ausführt. Der Flexibilitätszuschlag und die Flexibilitätspräme förderten (vollständig oder anteilig) die installierte Leistung der Biogasanlage zur Stromerzeugung. „Der Batteriespeicher stellt keine installierte Leistung der Biogasanlage dar, mit der diese Strom erzeug...
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