Zum 1. August 2021 ist der novellierte § 6 des EEG 2021 in Kraft getreten, der die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen regelt. Allerdings gebe es immer noch Unklarheiten – vor allem, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nach wie vor aussteht, betont die auf das Erneuerbaren-Recht spezialisierte Kanzlei Maslaton. Diese sei Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 6 EEG 2021, wie das Bundeswirtschaftsministerium bereits Anfang des Jahres für andere unter Genehmigungsvorbehalt stehende Regelungen des EEG ausdrüc...
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