Windenergieanlagen, die unter dem EEG 2014 in Betrieb genommen wurden, erhalten anstatt der Grundvergütung in den ersten fünf Betriebsjahren die höhere Anfangsvergütung. Auch danach ist dies möglich: Je windschwächer ein Standort ist, desto länger wird die höhere Anfangsvergütung gezahlt. Darauf weist das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner hin.
Damit sie auch in den Folgejahren auf dem Konto landet, müssen Anlageneigentümer jedoch ein sogenanntes Referenzertragsverfahren bei einem Wirtschaftsprüfer in Auftrag geben. „Wer Anfang 2015 eine Windenergieanlage in Betrieb genommen hat, ...
Erhalten Sie Zugriff und lesen Sie weiter
Sie haben bereits einen Digitalzugang? Zum Login
14 Tage Testzugang
Testen Sie das Angebot von ContextCrew Neue Energie zwei Wochen lang gratis.
Jetzt unverbindlich testen
- Vollzugriff auf alle Nachrichten, Daten, Analysen
- Zugriff auf das jeweils aktuelle E-Paper im Testzeitraum
- Kostenlos und unverbindlich
- Kein Abo, keine Kündigung
Vollzugriff im digitalen Jahresabo
- Alle Artikel, Analysen, Preisberichte, Interviews
- Alle Formate nutzen: Blickpunkte, Link-Kompass
- Die Energiewoche als E-Paper
- Vollständiges Artikel-Archiv
- Vollständiges Archiv aller E-Paper
Digital-Zugang für Printkunden
Sie haben bereits ein Print-Abonnement? Hier rabattierten Digital-Zugang anfragen.
Oder finden Sie hier Ihr passendes Produkt:
Alle Abos vergleichen