Wohnungseigentümer, die ihr Haus über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller mit Strom und Wärme versorgen und überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, sind gewerblich tätig. Auf ein entsprechendes neueres Urteil des Bundesfinanzhofs weist die auf Energierecht spezialisierte Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) hin.
In dem entschiedenen Fall ging es um eine Wohnanlage, zu der ein Blockheizkraftwerk gehörte, mit dem der eigene Wärmebedarf gedeckt werden sollte, erläutert BBH. Das BHKW erzeugte außerdem Strom und speiste den Teil, der nicht von den Wohnungseigentümern verbraucht wurde, gegen Verg...
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