Zur unterbrechungsfreien Fördertätigkeit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 305,1 Millionen Euro genehmigt. Das teilte der Bundestag mit. Die Ermächtigung beziehe sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2029, berichtet der Bundestag und verweist dabei auf ein vom 8. April 2025 datierten Schreiben des BMF. Das Förderprogramm wird über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt.
Der Verband kommunaler U...
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