Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, hat eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit bundeseinheitlichen Standards für den Artenschutz im Zusammenhang mit Windkraftgenehmigungen vorgeschlagen. Bisher hatte er dies immer abgelehnt. Die Energieverbände BDEW, BEE, bne, BWE, VDMA und VKU begrüßen diesen Vorstoß.
Der Ausbau der Windenergie an Land müsse dringend beschleunigt werden, um die Klimaziele zu erreichen, so die Verbände. Seit Jahren bremsten eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen den Ausbau erheblich aus. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichere Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und führe zu einem insgesamt schleppenden Ausbau. Nun müssten alle an einem Strang ziehen, heißt es in dem gemeinsamen Statement der Energieverbände.
Tatsächlich bliebe die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes die einzige Option, wenn sich die Länder nicht auf klare einheitliche Standards verständigen. Eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Anwendung des Artenschutzrechts komme dem Klimaschutz zugute und trage zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie bei. Zu dem aktuell im Verfahren befindlichen Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe es längst Vorschläge für eine entsprechende Regelung, so die Verbände. Diese Vorschläge könnten schnell umgesetzt werden.
Aus Sicht der Energieverbände sollte zügig auf Ebene der Bundesländer eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern. Weiteres Abwarten mache keinen Sinn. Die Länder sollten ihre Kompetenzen im Bereich des Natur- und Artenschutzes nutzen und im Interesse des Klimaschutzes ausgestalten.