Das Stuttgarter Fernwärmenetz bleibt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Hand des Energiekonzerns EnBW und muss nicht zurückgebaut werden. Vielmehr bekräftigen die Richterinnen und Richter am gestrigen Dienstag, dass das Fernwärmenetz dem Karlsruher Versorger und nicht der Landeshauptstadt gehört.
Einen Anspruch auf Übereignung des Netzes hat die Stadt demnach ebenfalls nicht. Denn sie habe ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl des zukünftigen Netzbetreibers begonnen, an dem auch EnBW beteiligt ist. Dieses sei bislang nur ausgesetzt und nicht beendet. Somit sei offen, we...
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